Arbeitsrecht 2025: Das sind die wichtigsten Änderungen für HR-Verantwortliche

Einführung

Zum Jahresbeginn 2025 treten zahlreiche Neuerungen im Arbeitsrecht in Kraft, die insbesondere für HR-Verantwortliche von großer Bedeutung sind.

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV wird der Alltag in Personalabteilungen zwar an einigen Stellen vereinfacht, gleichzeitig gibt es neue Anforderungen, etwa durch die verpflichtende E-Rechnung und die barrierefreie Gestaltung von Unternehmenswebseiten.

In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Änderungen, ihre Hintergründe und deren Auswirkungen auf die Praxis.

Inhaltsverzeichnis

Bürokratieentlastungsgesetz IV: Mehr Flexibilität durch Textform

Ein zentraler Baustein der Reformen ist das Bürokratieentlastungsgesetz IV, das ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Es zielt darauf ab, Unternehmen von unnötigem Verwaltungsaufwand zu befreien und die Digitalisierung im Arbeitsrecht voranzutreiben. Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft die Erleichterungen im Nachweisgesetz und im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Hierbei wird die bisher verpflichtende Schriftform in vielen Fällen durch die einfachere Textform ersetzt.

Was bedeutet das konkret?

  • Arbeitsverträge und Vertragsänderungen können künftig auch per E-Mail übermittelt werden, ohne dass eine qualifizierte Signatur notwendig ist.
  • Voraussetzung ist, dass die Dokumente für Arbeitnehmer zugänglich sind und sie diese speichern oder ausdrucken können.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, die Empfangsbestätigung der Arbeitnehmer einzuholen, beispielsweise über eine Lesebestätigung oder eine kurze Bestätigungsmail.

Einschränkungen und Ausnahmen

  • Die Erleichterung gilt nicht für bestimmte Branchen, etwa den Bau- oder Sicherheitsbereich (§ 2a Abs. 1 SchwArbG).
  • Arbeitnehmer können weiterhin eine schriftliche Fassung der Vertragsbedingungen verlangen, insbesondere bei Vertragsbeginn.

 

In der Praxis bietet diese Neuregelung viel Potenzial zur Vereinfachung. Dennoch sollten Unternehmen darauf achten, bei ausbleibenden Bestätigungen der Textform weiterhin auf die sichere Alternative der Schriftform auszuweichen. Dies minimiert das Risiko rechtlicher Streitigkeiten.

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Neue Regelungen im Teilzeitbefristungsgesetz

Neben den Erleichterungen im Nachweisgesetz bringt das Bürokratieentlastungsgesetz auch Änderungen für die Befristung von Arbeitsverträgen mit sich. Ab 2025 wird die bisherige Schriftformpflicht bei der sogenannten Regelrentenaltersbefristung (§ 41 SGB VI) durch die Textform ersetzt. Für viele Unternehmen bedeutet dies eine deutliche Erleichterung, da entsprechende Regelungen in den meisten Arbeitsverträgen enthalten sind.

Wichtig zu beachten

  • Die Textform gilt ausschließlich für Befristungen, die an das Erreichen des gesetzlichen Rentenalters gekoppelt sind.
  • Andere Befristungen, wie beispielsweise die Festlegung auf Altersgrenzen vor dem Renteneintritt, bleiben weiterhin schriftformpflichtig (§ 14 Abs. 4 TzBfG).

Digitalisierung und elektronische Arbeitszeugnisse

Eine weitere Neuerung betrifft die Ausstellung von Arbeitszeugnissen. Bisher war es üblich, Zeugnisse postalisch in Papierform zu übermitteln. Ab 2025 erlaubt § 109 Abs. 3 Gewerbeordnung erstmals auch die elektronische Übermittlung, sofern der Arbeitnehmer zustimmt. Dies erleichtert nicht nur den Prozess, sondern senkt auch Kosten und spart Ressourcen.

Für HR-Abteilungen empfiehlt es sich, frühzeitig entsprechende Prozesse zu etablieren und die Zustimmung der Arbeitnehmer zur elektronischen Übermittlung zu dokumentieren.

Elternzeit und Teilzeit während der Elternzeit: Flexibilisierung durch Textform

Ab dem 1. Mai 2025 können Anträge auf Elternzeit sowie auf Teilzeit während der Elternzeit in Textform gestellt werden. Arbeitnehmer sind künftig nicht mehr gezwungen, schriftliche Anträge einzureichen, was den bürokratischen Aufwand reduziert. Gleichzeitig können auch Ablehnungen durch den Arbeitgeber in Textform erfolgen.

Praxistipp für Arbeitgeber

Um den Zugang einer Ablehnung im Streitfall nachweisen zu können, sollten Lesebestätigungen oder Empfangsbekenntnisse eingeholt werden. Die Umstellung erfordert eine Anpassung der internen HR-Richtlinien, um sicherzustellen, dass die Bearbeitung solcher Anträge rechtssicher bleibt.

Mindestlohn und Minijobs: Neue Grenzwerte ab 2025

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns.

Ab dem 1. Januar 2025 steigt dieser auf 12,82 Euro pro Stunde. Damit einher geht auch eine Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobber auf 556 Euro pro Monat. Die maximale Arbeitszeit bleibt unverändert bei rund 43 Stunden monatlich.

Diese Änderungen erfordern eine sorgfältige Überprüfung aller bestehenden Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen, um sicherzustellen, dass die neuen Anforderungen eingehalten werden.

E-Rechnungspflicht: Digitalisierung im Rechnungswesen

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Nutzung von elektronischen Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend. Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu archivieren. Bis 2027/2028 wird auch der Versand solcher Rechnungen verpflichtend.

Diese Umstellung erfordert technologische Anpassungen in den Buchhaltungs- und ERP-Systemen vieler Unternehmen. Es lohnt sich, frühzeitig mit der Implementierung zu beginnen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Sozialversicherung: Neue Rechengrößen und höhere Beiträge

Zum Jahresbeginn 2025 treten auch neue Rechengrößen für die Sozialversicherung in Kraft. Besonders hervorzuheben sind:

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 66.150 Euro jährlich.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung erhöht sich auf 2,5 Prozent.

Barrierefreiheitstärkungsgesetz

Ab Juni 2025 müssen Webseiten und Apps im B2C-Bereich barrierefrei gestaltet sein. Betroffen sind insbesondere Kontaktformulare, die für die Anbahnung von Verträgen genutzt werden könnten. Unternehmen, die Dienstleistungen im elektronischen Rechtsverkehr anbieten, sollten frühzeitig Maßnahmen zur Barrierefreiheit umsetzen, um rechtlichen Risiken vorzubeugen.

Fazit: Chancen und Herausforderungen für HR

Die Änderungen im Arbeitsrecht ab 2025 bringen sowohl Erleichterungen als auch neue Anforderungen für Arbeitgeber. Die Flexibilisierung durch die Textform bei Verträgen und Anträgen auf Elternzeit schafft Spielraum für effizientere Prozesse. Gleichzeitig erfordern die neuen Anforderungen an Barrierefreiheit, E-Rechnungen und Sozialversicherung eine vorausschauende Planung.

Für HR-Abteilungen gilt: Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Prozesse anzupassen, Mitarbeiter zu schulen und mögliche Risiken zu minimieren. Denn gut vorbereitet können Unternehmen von den Neuerungen profitieren und bürokratische Hürden abbauen.

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